HNA - Frankenberger Allgemeine
Samstag, 10. April 1999

JUDENVERFOLGUNG IM KREIS FRANKENBERG
Menschen deportiert, Vermögen beschlagnahmt

Finanzamt, Landrat, Bürgermeister, Sparkassen - sie alle arbeiteten auch in Frankenberg Hand in Hand, als es den Nationalsozialisten darum ging, jüdische Bürger zu deportieren und ihr Eigentum zu beschlagnahmen. Umfangreiche Akten, die jetzt im Frankenberger Finanzamt wiederentdeckt wurden, liefern neue Details.

VON STEFAN WEWETZER

FRANKENBERG • Der vergilbte Aktenordner mit dem Aktenzeichen 0 5205 - 740 VI g birgt brisantes Material. Auf rund 130 Blättern - Vermerken, Ermächtigungen, Erlassen und „Schnellbriefen" der zuständigen Stellen des Dritten Reiches - wird detailliert geregelt, wie die Beschlagnahme des Eigentums deportierter Juden unter der Naziherrschaft vor sich zu gehen hatte. Ob das Häuschen mit Garten, das Sparbuch beim Geldinstitut, ob Möbel oder Schallplatten, Ölbilder oder Skulpturen - nichts entging dem Spürsinn der Beamten der örtlichen Finanzämter.

Kalt, emotionslos und gewissenhaft wurden Vermerke geschrieben, Immobilien geschätzt, wurden Namensverzeichnisse über die jüdischen Bürger angelegt, deren Vermögen eingezogen worden war, weil sie in die eroberten Ostgebiete „umgesiedelt" worden waren, im Gefängnis oder im Konzentrationslager saßen.


Mit seinen über mehrere Stockwerke reichenden Ständern und Streben gehört dieses Gebäude Steinweg 25
in Gemünden zu den ältesten Fachwerkhäusern Hessens. Hier lebten bis zur Nazi zeit die Familien Jakob
Andorn und Strauss. Streng geheim war der „Schnellbrief" des Reichsministers der Finanzen aus Berlin,
der die örtlichem Finanzämter über die Modalitäten der Abschiebung und Enteignung informierte.
(Foto Völker/ Repro: Wewetzer)

Die Akte Stern

„Die Akten Stern, Sally (Oberasphe), und Katten, Ferdinand (Oberasphe), habe ich zurückbehalten, da der Ehemann sich jeweils im Konzentrationslager befindet", heißt es zum Beispiel lapidar in einem „Einschreiben" des Frankenberger Finanzamtes an die Devisenstelle des Oberfinanzpräsidenten in Kassel vom 5. Dezember 1941. „Die Akten Kaiser, Josef (Frankenberg/E.) und Emil Plaut habe ich zurückbehalten, da sich die Ehemänner im Gefängnis befinden", liest man unter dem 11. September 1942.

Um Licht in diese Vorgänge zu bringen, hatte der ehemalige hessische Finanzminister Karl Starzacher Ende 1998 alle hessischen Finanzämter aufgefordert, ihre Archive nach entsprechenden „Altakten" zu durchforsten. Das Ziel: ein Forschungsprojekt zur sogenannten „Arisierung in Hessen unter der Herrschaft der Nazis" auf die Beine zu stellen. 200.000 Mark veranschlagte Starzacher dafür im Nachtragshaushalt.

Wurden im übrigen Hessen nur Einzeldokumente entdeckt, erwies sich das Frankenberger Finanzamt als echte Fundgrube. Umfangreiche Unterlagen wie 60 komplette Hauptakten, die von den 20er bis in die 60er Jahre reichten, wurden vom Vorsteher des Frankenberger Finanzamtes, Heinrich Afflerbach, und seinen Mitarbeitern ausgegraben. Alle Verfügungen des Reichsfinanzministers aus Berlin oder der vorgesetzten Dienstbehörde, des Oberfinanzpräsidenten in Kassel, waren erhalten geblieben.

Darunter neben ausführlichen Vermerken über die gängige Praxis steuerlicher Diskriminierung der Juden von 1933 bis 1941 auch die Akte 0 5205 - 740 VI g, die den Zeitraum vom 4. November 1941 bis 31. Dezember 1951 umfaßt. „Das Hauptaktenstück zur Judenverschiebung, Deportation und Liquidation europäischer Juden für die hiesige Region", erläuterte Afflerbach gegenüber der HNA. Was in diesen Akten oft beschönigend mit „Umsiedlung" beschrieben wird, war laut Afflerbach tatsächlich nur ein Umweg ins KZ: „Anfangs ging es nicht gleich direkt in die Konzentrationslager. Es wurde umgesiedelt, dann ließ man die Leute Briefe nach Hause schreiben: ,Ich bin gut angekommen', nach drei Monaten verlor sich dann die Spur".

„Geheim!" steht deswegen nicht ohne Grund über dem „ Schnellbrief" des Reichsfinanzministeriums Berlin vom 4. November 1941. Gibt es darin doch Anweisungen an die nachgeordneten Behörden „betreffend der Abschiebung von Juden": „Juden, die nicht in volkswirtschaftlich wichtigen Betrieben beschäftigt sind, werden in den nächsten Monaten in eine Stadt in den Ostgebieten abgeschoben", heißt es da. Und: „Das Vermögen der abzuschiebenden Juden wird zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Es verbleiben den Juden 100 Reichsmark und 50 Kilogramm Gepäck. Bankguthaben und andere Forderungen sind einzuziehen". Oberstes Ziel war es, „die durch den Verfall des (jüdischen) Vermögens dem Reich zufließenden Mittel möglichst vollständig zu erhalten".

Die Erfüllung dieses Auftrags übertrug das Reichsfinanzministerium den Oberfinanzpräsidenten, die sich wiederum an die örtlichen Finanzämter wandten. Dort war die „Verwertungsstelle von Judenvermögen" zuständig. Sie stellte detaillierte Vermögensverzeichnisse auf, katalogisierte Mobiliar, Grundstücke und Schmuck. Laut Afflerbach arbeitete sie mit dem Landrat, der Devisenstelle des Oberfinanzpräsidiums, den örtlichen Sparkassen und den Kommunen eng zusammen.

So gibt zum Beispiel ein handschriftliches Verzeichnis vom 8. November 1942 akribisch Auskunft über Immobilien in Battenberg, Gemünden und Altenlotheim. Um „ein Grundstück mit Scheune und kleinem Garten" ging es da zum Beispiel in Battenberg - zwei Zimmer und Küche im Erdgeschoß, drei Zimmer und eine Kammer im 1. Stock. „Es handelt sich um ein Fachwerkhaus in brüchigem, sehr schlechtem Zustand", bilanzierten die Experten der Verwertungsstelle und taxierten den Wert auf 2160 Reichsmark. Ein „sehr baufälliger" landwirtschaftlicher Betrieb mit 2,48 Hektar Grundbesitz wurde in Altenlotheim ausgemacht. Ein Hausgrundstück mit „angebautem kleinen Schuppen. Früher wurde ein kleines Geschäft betrieben", notierten die Fahnder.

Dabei waren sie nicht zimperlich, wenn es galt, gute Stücke erst einmal ihren Behörden zu sichern - mit ausdrücklicher Billigung der Vorgesetzten: „Für die zum 1. Juni 1942 in Aussicht genommene nächste Judenaktion im Regierungsbezirk Kassel und für weitere Aktionen weise ich auf Folgendes hin", schrieb der Kasseler Oberfinanzpräsident nach Frankenberg: „Die für die Ausstattung von Dienstzimmem geeigneten Möbel, deutsche Teppiche, gegebenenfalls ganze Herrenzimmer, Schreibmaschinen, Rechenmaschinen, Addiermaschinen und sonstige Bürogeräte bitte ich zurückzustellen".

Mancher Angestellter der Finanzverwaltung legte diese Anweisung für sich scheint's etwas zu großzügig aus. Immerhin sah sich der Finanzpräsident im Oktober '42 genötigt, mit Nachdruck darauf hinzuweisen, „daß unter keinen Umständen der Eindruck entstehen darf, daß die Angehörigen der Reichsfinanzverwaltung bevorzugt befriedigt werden".

Waren es 1941 noch kürzere handschriftliche Listen, nahm die Anzahl der Namen der jüdischen Bürger, die enteignet und „umgesiedelt" wurden, im Laufe der Jahre zu. Jetzt wurde überwiegend mit der Maschine geschrieben, die „erledigten Fälle" wurden fein säuberlich hinter dem jeweiligen Namen abgehakt. Auf eigens erstellten Formblättern mußten nur noch die Namen eingetragen werden - „Antrag auf Verfallerklärung hinsichtlich des Vermögens des ausgebürgerten Juden x y" nannten sich die.


Ausriß aus dem regelmäßigen Briefverkehr des
Oberfinanzpräsidiums Kassel mit dem Finanzamt
Frankenberg (Repro: Wewetzer)

21 Namen

21 Namen verzeichnet zum Beispiel die „Aufstellung der aus dem Kreis Frankenberg am 7. September 1942 umgesiedelten Juden". Darunter Mary Kaiser (Frankenberg), Jettchen Marx (Grüsen) oder Hedwig Weitzenkorn (Korbach).

35 Namen und Titel umfaßt noch ein Verzeichnis der „Akten über Judenvermögen" aus den letzten Tagen des untergehenden Dritten Reiches vom 22. Juni 1945. Darunter Bürger wie Hermann Reis („früherer Wohnort Allendorf"), Bernhard Strauß (Altenlotheim), Regina Stern (Battenberg), Josef Kaiser und Rudolf Dilloff (beide Frankenberg), Rosalie Steinmann (Gemünden), Strauß und Andorn (Gemünden, siehe Foto links), Henriette Goldschmidt (Rosenthal) oder Rickchen Katzenstein (Vöhl).

Daneben wurden auch Judenfriedhöfe aufgelistet, die den Gemeinden zum Kauf angeboten wurden. Die Gemeinde Altenlotheim erhielt zum Beispiel - mit Zustimmung des Landrates - vom Kasseler Oberfinanzpräsidenten mit Schreiben vom 24. März 1944 die Erlaubnis, den Judenfriedhof in Altenlotheim zu kaufen. Erfaßt waren auch die Friedhöfe in Frohnhausen und Vöhl.

Was bei der Lektüre dieser Akten und Vermerke erschüttert: die Selbstverständlichkeit, mit der bei der Umsetzung der befohlenen Judenvemichtung ein Rädchen ins andere griff - bis zur untersten Ebene der Gemeinden: „Es ist besonders bedrückend, wie reibungslos und ohne jede Skrupel die damalige Finanzverwaltung die Einziehung und Vewertung von Vermögen der Deportierten administriert hat", sagte Minister Starzacher noch im März. „Ein zweifelsfreier Beleg dafür, daß die Judenvernichtung keineswegs nur eine Angelegenheit Adolf Hitlers, eingeschriebener Nationalsozialisten, von SS und Gestapo gewesen ist".