geb. wohl vor 1850
gest. nach 1897
Eltern:
? [1]
Ehegatte:
Schönchen Lazarus, geb. Blumenkohl (geb. wohl vor 1850) [2]
Kinder:
Markus (1867- 1943)
evtl. Julchen (1871- ?)
Sigmund (ca 1872- ?)
Mathilde (1876- 1878)
Amalie (1876- ?)
Elise (vor 1879- ?)
Minna (1879- ?)
Wohnung:
mindestens bis 1878 in Ober-Werba
mindestens ab 1882 in Vöhl
1858
Am 14. Oktober schreibt das Großherzogliche Landgericht Vöhl
an das Großherzogliche Kreisamt Vöhl, man möge "den
Hirsch Lazarus von Ober-Werba uns gefänglich vorführen zu
lassen". Carl Fuhr, Großherzoglicher Kreisrat weist am 16.
Oktober die "Großherzogliche Gendarmerie" an, "den
Rubricaten zu arretieren und Gr. Landgericht dahier vorzuführen."
Am 29. Oktober wird die gefängliche Ablieferung bestätigt,
aber schon am 23. Oktober wird die ganze Angelegenheit "Ad Acta"
gelegt. Grund der Inhaftierung ist ein nicht näher spezifiziertes
"Polizei-Vergehen". [3]
1859
Am 33.(!) Februar erhält er von der Gemeinde Oberwerba eine Konzession
zum Lumpensammeln.
1860
Er wird in Oberwerba erwähnt.
1876
Hirsch Lazarus meldet am 9.10. die am 8.10. erfolgte Geburt der Tochter
Amalie beim Standesamt.
1877
Er wohnt in Ober-Werba
Nach der Steuerliste der Vöhler Juden zahlt er eine Normalsteuer
von 1 Pfennig und einen Beitrag für 6 "Ziele" von 6 Pfennig
[4]; damit gilt er als sehr
arm.
1878
Hirsch Lazarus wohnt in Ober-Werba.
Er meldet den Tod seiner Tochter Mathilde Lazarus beim Standesamt.
1879
Er ist von Beruf Lumpensammler.
Am 12. Februar meldet er die am 8.2. erfolgte Geburt der Tochter Minna
beim Standesamt.
1880
Hirsch Lazarus meldet den Tod von Röschen Lazarus beim Standesamt.
1883-1895
Er ist als steuerpflichtiger Hundehalter registriert: 2 Hunde kosten
pro Jahr 6,86 Mark.
1883
Anzeige
Hirsch Lazarus hat an 28 Juni durch Heinrich Schaake II einen Zimmerhaken
? einschlagen in Kerlegarten an einen Zwetschen Baum der ihn nicht
gehört und den Baum zwihen beschadigter verlangt die anzeige.
Vöhl
den 30ten Juni 1883
Feldschütz
Klein |
1884
"Erlaubnisschein
Dem Lumpensammler Hirsch Lazarus dahier, wird hiermit von der unterzeichneten
Ortspolizeibehörde auf Grund der Polizeiverordnung königlicher
Regierung zu Cassel v. 20tenAugust 1875 (Amtsblatt Nro 39) die Erlaubnis
zum Anspannen seiner beiden Hunde, welche schwarz von Farbe, gelbe
Vorderköpfe und echt gelbe Füße haben, zwechs Fortschaffung
von Lumpen, im Gewicht von 5 bis 6 Ltr., ertheilt.
Vöhl, d. 4 t. Januar 1884
Die Ortspolizeibehörde
Müller
Unter den heutigen Datum zeigt Hirsch Lazarus an, daß er einen
seiner Hunde verkauft, aber für diesen sich einen andern Hund
gekauft zu obiegen Zweck welcher roth von Farbe, zwei weiße
Vorterfüße weiße Brust und weißen Hals hat,
zur Bescheinigung dieser.
Vöhl d. 30t. Juni 1884
Die Ortspolizeibehörde
Müller" [5] |
1885
Hirsch Lazarus wohnt in Vöhl.
In einer Anzeige des Fußgendarm Schmidt von der II. Gendarmerie-Brigade
vom 10. Oktober heißt es:
"Der Ortspolizeibehörde bringe ich den Lumpensammler
Lazarus Hirsch von hier, wegen Uebertretung der Sonntagsfeier am
11.d.Mts, durch Abledern eines gefallenen Stück Viehes (Ziege
der Wittwe Johannes Müller) ergebenst zur Anzeige.
Jedoch wurde p. Hirsch nicht selbst, sondern sein 13jähriger
Sohn Sigmund, welchen Ersterer damit beauftragte beim Abledern am
Sonntag, als am 11.d.M. Nachmittags gegen 1 Uhr von mir in seinem
elterlichen Hause dabei betroffen, der Geruch drang bis auf die
Straße. Höchst wahrscheinlich wollte p Hirsch das Fleisch
für sich resp. für seinen Hunden behalten." (Anmerkung
mit Buntstift: § 303 des Gr.Hess. Polizeistrafgesetzes 2 Mark) |
Der Gendarm zeigte gleichfalls die Witwe des Johannes
Müller an, weil sie die bereits am Freitag verendete Ziege nicht
sofort verscharrte, sondern am Sonntag vormittag durch den hiesigen
Ort zum Lumpensammler Lazarus Hirsch brachte, um sie abledern zu lassen.
Die vom Gendarmen genannten Tatbestände: der üble Geruch beim
Transport durch den Ort und die Entheiligung des Sonntags.
1886
Lazarus wird auf Anzeige der Feld- und Flurpolizei im April zu 1 Mark
Strafe, im Juli zu 2 Mark, im August zu 3 Mark Strafe verurteilt.
1889
Im Januar wird er wegen Verstoßes gegen das Polizeigesetz mit
einer Buße von 2 Mark belegt. Im Juli muss er wegen Verstoßes
gegen das Forst- u. Feldpolizeigesetz eine Buße von 1 Mark bezahlen,
im November hat er eine Buße von 1 Mark zu begleichen.
1891
Hirsch Lazarus wird im Februar wegen Verstoßes gegen die Polizeiordnung
mit einer Buße von 1 Mark belegt.
1894
Im November muss er 2 Mark Buße bezahlen.
Für Markus Lazarus meldet er bei der Gemeinde einen Hund an.
1895
Am 3. Januar meldet er einen Hund ab. Ab diesem Jahr zahlt er für
die zwei Hunde 8 Mark.
1896
Die Strafliste sah eine Buße von 6 Mark im August vor; dies wurde
gestrichen; stattdessen musste er 3 Tage Haft verbüßen, der
Grund ist unbekannt.
1897
Lazarus wird vom Königlichen Amtsgericht zum Vormund des 3 Jahre
zuvor geborenen unehelichen Kindes (Carl Tommy?) seiner in Hamburg lebenden
Tochter Elise Lazarus bestellt. Im Verzeichnis der bevormundeten minderjährigen
Personen ist die Bemerkung ergänzt: Mit den Gasteltern (Großeltern?)
auf Cassel verzogen.
[1] Hirsch Lazarus ist möglicherweise
ein Sohn von Süßel und Röschen Lazarus (zumindest aber
verwandt mit dieser), denn er ist es, der 1880
ihren Tod dem Standesamt meldet; sie wird als Wittwe bezeichnet.
[2] wohl identisch mit Jeanette Blumenkron
[3] Quelle: Staatsarchiv
Marburg 111 k Vöhl Nr. 824
[4] Ein 6-Ziele-Beitrag
bedeutet eine Zahlung in 6 Raten pro Jahr (alle 2 Monate).
[5] Quelle: Gemeindearchiv Abt. IX
Abschnitt 4 Konvolut 24 Faszikel 2
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