Hirsch Lazarus

geb. wohl vor 1850
gest. nach 1897

Eltern:
? [1]

Ehegatte:

Schönchen Lazarus, geb. Blumenkohl (geb. wohl vor 1850) [2]

Kinder:
Markus (1867- 1943)
evtl. Julchen (1871- ?)
Sigmund (ca 1872- ?)
Mathilde (1876- 1878)
Amalie (1876- ?)
Elise (vor 1879- ?)
Minna (1879- ?)

Wohnung:
mindestens bis 1878 in Ober-Werba
mindestens ab 1882 in Vöhl


1858
Am 14. Oktober schreibt das Großherzogliche Landgericht Vöhl an das Großherzogliche Kreisamt Vöhl, man möge "den Hirsch Lazarus von Ober-Werba uns gefänglich vorführen zu lassen". Carl Fuhr, Großherzoglicher Kreisrat weist am 16. Oktober die "Großherzogliche Gendarmerie" an, "den Rubricaten zu arretieren und Gr. Landgericht dahier vorzuführen."
Am 29. Oktober wird die gefängliche Ablieferung bestätigt, aber schon am 23. Oktober wird die ganze Angelegenheit "Ad Acta" gelegt. Grund der Inhaftierung ist ein nicht näher spezifiziertes "Polizei-Vergehen". [3]

1859
Am 33.(!) Februar erhält er von der Gemeinde Oberwerba eine Konzession zum Lumpensammeln.

1860
Er wird in Oberwerba erwähnt.

1876
Hirsch Lazarus meldet am 9.10. die am 8.10. erfolgte Geburt der Tochter Amalie beim Standesamt.

1877
Er wohnt in Ober-Werba
Nach der Steuerliste der Vöhler Juden zahlt er eine Normalsteuer von 1 Pfennig und einen Beitrag für 6 "Ziele" von 6 Pfennig [4]; damit gilt er als sehr arm.

1878
Hirsch Lazarus wohnt in Ober-Werba.
Er meldet den Tod seiner Tochter Mathilde Lazarus beim Standesamt.

1879
Er ist von Beruf Lumpensammler.
Am 12. Februar meldet er die am 8.2. erfolgte Geburt der Tochter Minna beim Standesamt.

1880
Hirsch Lazarus meldet den Tod von Röschen Lazarus beim Standesamt.

1883-1895
Er ist als steuerpflichtiger Hundehalter registriert: 2 Hunde kosten pro Jahr 6,86 Mark.

1883

Anzeige
Hirsch Lazarus hat an 28 Juni durch Heinrich Schaake II einen Zimmerhaken ? einschlagen in Kerlegarten an einen Zwetschen Baum der ihn nicht gehört und den Baum zwihen beschadigter verlangt die anzeige.
                       Vöhl den 30ten Juni 1883
                       Feldschütz Klein

1884

"Erlaubnisschein
Dem Lumpensammler Hirsch Lazarus dahier, wird hiermit von der unterzeichneten Ortspolizeibehörde auf Grund der Polizeiverordnung königlicher Regierung zu Cassel v. 20tenAugust 1875 (Amtsblatt Nro 39) die Erlaubnis zum Anspannen seiner beiden Hunde, welche schwarz von Farbe, gelbe Vorderköpfe und echt gelbe Füße haben, zwechs Fortschaffung von Lumpen, im Gewicht von 5 bis 6 Ltr., ertheilt.
Vöhl, d. 4 t. Januar 1884
Die Ortspolizeibehörde
Müller

Unter den heutigen Datum zeigt Hirsch Lazarus an, daß er einen seiner Hunde verkauft, aber für diesen sich einen andern Hund gekauft zu obiegen Zweck welcher roth von Farbe, zwei weiße Vorterfüße weiße Brust und weißen Hals hat, zur Bescheinigung dieser.
Vöhl d. 30t. Juni 1884
Die Ortspolizeibehörde
Müller" [5]


1885
Hirsch Lazarus wohnt in Vöhl.
In einer Anzeige des Fußgendarm Schmidt von der II. Gendarmerie-Brigade vom 10. Oktober heißt es:

"Der Ortspolizeibehörde bringe ich den Lumpensammler Lazarus Hirsch von hier, wegen Uebertretung der Sonntagsfeier am 11.d.Mts, durch Abledern eines gefallenen Stück Viehes (Ziege der Wittwe Johannes Müller) ergebenst zur Anzeige.
Jedoch wurde p. Hirsch nicht selbst, sondern sein 13jähriger Sohn Sigmund, welchen Ersterer damit beauftragte beim Abledern am Sonntag, als am 11.d.M. Nachmittags gegen 1 Uhr von mir in seinem elterlichen Hause dabei betroffen, der Geruch drang bis auf die Straße. Höchst wahrscheinlich wollte p Hirsch das Fleisch für sich resp. für seinen Hunden behalten." (Anmerkung mit Buntstift: § 303 des Gr.Hess. Polizeistrafgesetzes 2 Mark)

Der Gendarm zeigte gleichfalls die Witwe des Johannes Müller an, weil sie die bereits am Freitag verendete Ziege nicht sofort verscharrte, sondern am Sonntag vormittag durch den hiesigen Ort zum Lumpensammler Lazarus Hirsch brachte, um sie abledern zu lassen. Die vom Gendarmen genannten Tatbestände: der üble Geruch beim Transport durch den Ort und die Entheiligung des Sonntags.

1886
Lazarus wird auf Anzeige der Feld- und Flurpolizei im April zu 1 Mark Strafe, im Juli zu 2 Mark, im August zu 3 Mark Strafe verurteilt.

1889
Im Januar wird er wegen Verstoßes gegen das Polizeigesetz mit einer Buße von 2 Mark belegt. Im Juli muss er wegen Verstoßes gegen das Forst- u. Feldpolizeigesetz eine Buße von 1 Mark bezahlen, im November hat er eine Buße von 1 Mark zu begleichen.

1891
Hirsch Lazarus wird im Februar wegen Verstoßes gegen die Polizeiordnung mit einer Buße von 1 Mark belegt.

1894
Im November muss er 2 Mark Buße bezahlen.
Für Markus Lazarus meldet er bei der Gemeinde einen Hund an.

1895
Am 3. Januar meldet er einen Hund ab. Ab diesem Jahr zahlt er für die zwei Hunde 8 Mark.

1896
Die Strafliste sah eine Buße von 6 Mark im August vor; dies wurde gestrichen; stattdessen musste er 3 Tage Haft verbüßen, der Grund ist unbekannt.

1897
Lazarus wird vom Königlichen Amtsgericht zum Vormund des 3 Jahre zuvor geborenen unehelichen Kindes (Carl Tommy?) seiner in Hamburg lebenden Tochter Elise Lazarus bestellt. Im Verzeichnis der bevormundeten minderjährigen Personen ist die Bemerkung ergänzt: Mit den Gasteltern (Großeltern?) auf Cassel verzogen.

[1] Hirsch Lazarus ist möglicherweise ein Sohn von Süßel und Röschen Lazarus (zumindest aber verwandt mit dieser), denn er ist es, der 1880 ihren Tod dem Standesamt meldet; sie wird als Wittwe bezeichnet.
[2] wohl identisch mit Jeanette Blumenkron
[3] Quelle: Staatsarchiv Marburg 111 k Vöhl Nr. 824
[4] Ein 6-Ziele-Beitrag bedeutet eine Zahlung in 6 Raten pro Jahr (alle 2 Monate).
[5] Quelle: Gemeindearchiv Abt. IX Abschnitt 4 Konvolut 24 Faszikel 2