Regina Liebmann
geb. Feist

geb. 1833

Eltern:
Jacob Feist und Johanna, geb. Neumann, aus Sprendlingen

Ehemann:
Salomon Liebmann (1816- nach 1888) [1]
ein Ehevertrag wurde 1857 geschlossen

Kinder:
Hermann (Stiefkind; ca. 1840- nach 1888) [2]
Emanuel (Stiefkind; 1855- 1908)

Wohnung:
Haus Nr. 25, heute Arolser Straße 21

1857

Geschehen                                 Vöhl den 22 ten Mai 1857
Betreff:
Ehevertrag
zwischen
Salomon Liebmann zu Vöhl und
Regina Feist zu Sprendlingen Kreis Alzei

Es erschienen vor unterzeichnetem Vorsteher des Großherzoglichen Ortsgerichts Vöhl Salomon Liebmann und Regina Feist und erklärten:

Zwischen Salomon Liebmann und Regina Feist sey folgender Ehevertrag unter Zustimmung der Braut Eltern verabredet worden:

1. Es wollen sich beide Verlobte zur Ehe nehmen und dieselbe demnächst durch kirchliche Trauung vollziehen lassen.

2. Ihren Wohnsitz nehmen die jungen Eheleute in dem Hause des Bräutigams zu Vöhl

3. Die Braut wendet in die Ehe ein: 900 fg. Schreibe Neun Hundert Gulden
         a) an Brautgabe, welche ihr die Eltern mitzugeben verspricht, wie auch nach der
             Braut Eltern Tod ihr noch zukommendes Vermögen.

             (Handschriftl. Anmerkungen, z.T. in anderer Schrift, vielleicht nachher geschehen)

                              Bestätigt in Bezug auf den Bräutigam
                                                 Vöhl 23 Juni 1857
                                                 Großherzogliches Landgericht
                                                          Herrmann (?)
         b) an sonstigem eigenen Vermögen, Nichts

4. Der Bräutigam wendet dagegen ein: sein sämtliches Vermögen, welches ihm zustet (!)
         a) an Vermögen, welches im .... mitzugeben verspricht (gestrichen)
         b) an sonstigem eigenen Vermögen Nichts

5. Sollte diese Ehe durch den Tod aufgelößt werden, ohne daß Kinder aus derselben vorhanden sind, so ist verabredet:
         a) wenn der jetzige Bräutigam vor der Braut verstirbt, so soll die Braut ihr eingebrachtes              Vermögen und noch ein Kindstheil erhalten wen das Kind erster Ehe noch am Leben ist.              Ist dasselbe aber verstorben so soll dieselbe alleinige Erbe sein, und werden.
         b) wenn die jetzige Braut vor dem Bräutigam kinderlos verstirbt, so soll der Bräutigam der              Braut sämtliches Vermögen erben.
Die Eltern der Braut verzichten in diesem Falle auf den Ihnen zu kommenden Pflichttheil.

Vorgelesen genämigt und unterschrieben

Unterschriften: S. Liebmann, Regina Feist, Jacob Feist, Johana Feist

Zur Beglaubigung
Vöhl den 22 ten Mai 1857,
Der Vorsteher des
Großherzoglichen Orts-
gerichths Vöhl
Löwenstein
Zur Beglaubigung von Jacob,
Johanna und Regina Feist
in Sprendlingen
Sprendlingen den 2. Juni
Großf. Bürgermeisterei
Sprendlingen
Hirschmann.

In Bezug auf die zwischen dem Salomon Liebmann zu Vöhl und der Regina Feist zu Sprendlingen beabsichtigten Ehe beantworte ich Unterzeichneter nachstehende Fragen pflichtmäßig wie folgt:

Frage 1: Wie alt ist der Bräutigam, wie alt die Braut?
Antwort: Ersterer 41                                       Letztere 24 Jahre

Frage 2. Wie heißen die Eltern der Verlobten; leben sie noch oder sind sie verstorben?
Antwort: Der Name des Vaters des Bräutigams ist Emanuel Liebmann
             Der Name der Mutter Johannette Salomon sind beide Tod (!)
             Der Vater der Braut heißt Jacob Feist
             die Mutter Johanna Neuman sind beide noch am Leben

Frage 3. Stehen die Verlobten, oder Einer von ihnen unter Vormundschaft und wer ist der Vormund?
Antwort: Nein

Frage 4. War einer der Verlobten schon einmal verheirathet?
Antwort: Ja der Bräutigam

Frage 5. Sind Kinder aus einer früheren Ehe Eines der Verlobten vorhanden und wie viele?
             Ja Eins
Wie alt sind diese Kinder und sind sie mit einem Curator versehen?
Antwort: Ja 2 Jahr alt

Vöhl den 22 ten Mai 1857
                      Der Vorsteher des Großherzoglichen Ortsgerichts Vöhl
                                             Löwenstein

Dem Salomon Liebmann dahier wird hierdurch bescheinigt, daß zum Zwecke seiner Verehelichung mit Regina Feist von Sprendlingen Kreises Alzei in dem 18. Mai d. J. der erforderliche Heirathschein ertheilt worden ist.
Vöhl am 20 Juni 1857
Großherzogliches Kreisamt Vöhl

Unterschrift (Pfuge?)



[1] Regina ist wahrscheinlich die 3. Ehefrau Salomon Liebmanns (vgl. Fußnote [2])
[2] Bezüglich Hermanns gibt es einige Unklarheiten. Im Anhang zum Ehevertrag zwischen Salomon Liebmann und Regina Feist (3. Ehe?) wird nur Emanuel genannt und als Kind aus erster Ehe (evtl. 2. Ehe?) Salomons bezeichnet. Wenn Hermann - wie aus Salomons Brief aus dem Jahre 1888 zu schließen ist - 1866 geheiratet hat, muss er viel älter als Emanuel sein und aus einer früheren (1.) Ehe stammen, wenn er kein uneheliches Kind ist.