Salomon Liebmann

geb. 2.4.1816 in Oppenheim
gest. nach 1888, evtl. in Offenbach

Eltern:
Emanuel Liebmann (geb. wohl Ende des 18. Jh.)
Johannette Liebmann, geb. Salomon (geb. wohl Ende des 18. Jh.)

Geschwister:
evtl. Wilhelmine, verh. Baer (gen. Minna; wahrscheinlich vor 1830- nach 1887) [1]

Ehefrauen:
1.(?) Ehe: NN (oder Hermann ist kein ehelicher Sohn) [2]
2.(?) Ehe: Philippina, geb. Brück (1835- vor Juni 1857)
ein Ehevertrag wurde 1854 geschlossen
3.(?) Ehe: Regina, geb. Feist (geb. 1833)
ein Ehevertrag wurde 1857 geschlossen
4.(?) Ehe: Rosa, geb. Ruthenburg (1825- 1884)
Heirat: ? [3]

Kinder:
Hermann Liebmann (ca. 1840- nach 1888) > vgl. Fußnote [2]
Emanuel Liebmann (1855- ?)

Beruf:
Seifensieder

Wohnung:
Haus Nr. 25, zwischen Selig Stern u. Salomon Kugelmann; heute Arolser Straße 21


1846
Am 2.2. 1846 wird er im Vöhler Gesinde-Register genannt als "Dienstbote", der als Seifensieder selbständig arbeitet; wahrscheinlich ist er an jenem Tag oder kurz vorher aus Oppenheim (wird im Register als Herkunftsort genannt) in Vöhl eingetroffen

um 1850
Er besitzt Haus und Grundstück in der heutigen Arolser Straße zwischen den Häusern von Selig Stern und Salomon Kugelmann.

1853
Salomon Liebmann erhält eine Einnahmeanweisung von der Gemeinde über 1 Gulden 45 Kreuzer. Dann gibt es eine Einnahme-Anweisung über 22 Gulden 30 Kreuzer "von Salomon Liebmann zu Vöhl Einzugs Geld als Geländer 5 fg für besonderes, an Einzugsgeld 15 fg, gebürtig von Oppenheim ... für seine Braut Geboren Lina Brück von Werfelden Kreis Alzei 2fg 30 kr."

1854

No. 3781.
13. Februar 1854
Ehevertrag
zwischen
Herrn Salomon Liebmann in Vöhl
und
Glle Philippina Brück in Fürfeld

Vor Carl Josef Guerdan Großherzoglich Hessischer Notar für den Kanton Möllstein im Amtssitze zu Möllstein begleitet von den nachbenannten Zeugen erschienen:
Herr Salomon Liebmann, Seifenbinder in Voehl, Provinz Oberhessen wohnhaft, und
Dslle (?Demoiselle?) Philippina Brück, ohne Geschäft in Fürfeld wohnhaft, volljährige Toch-
ter des in Rürfeld wohnhaft gewesenen und daselbst verstorbenen Handelsmanne Herrn Simon Brück, und seiner nunmehrigen Wittwe Jacobine geborene Herz Handelsfrau in Fürfeld wohnhaft.

Indes erklärten die Erschienenen:
Herr Salomon Liebmann und Dslle (? ) Philippina Brück, daß sie in Ansehung der zwischen ihnen beschlossenen ehelichen Verbindung und in der Absicht die Vermögensverhältnisse ihrer künftigen Ehe festzustellen folgende Uebereinkunft miteinander getroffen hätten welche sie als Ehevertrag hiermit aufstellen:

Erster Artikel
Es soll zwischen den künftigen Ehegatten keine andere Gütergemeinschaft bestehen als jene der Errungenschaft welche sie zu gleichen Theilen anzusprechen haben . Es bleiben daher bewegliche und unbewegliche Güter, welche dieselben gegenwärtig besitzen und in die Ehe
einbringen, sowie auch alles dasjenige, was Einem oder dem anderen von ihnen während der Ehe durch Schenkung oder Erbschaft anfallen wird, von der Gemeinschaft ausgeschlossen und ausschließliches persönliches Eigenthum desjenigen der Ehegatten von dem es gegenwärtig in die Ehe eingebracht oder dem es während derselben auf die vorgedachte Weise zufallen wird. Desgleichen sollen auf alle Passivem welche beim Abschluß der Ehe bestehen oder während derselben durch Schenkung oder Erbschaft von einem der Ehegatten übernommen werden überhaupt alle persönliche Schulden der künftigen Ehegatten von der Gemeinschaft ausgeschlossen und demjenigen von ihnen allein zu Last fallen und bleiben, von dem sie herrühren.

Zweiter Artikel
Das gegenwärtige Vermögen des Bräutigams, außer seinen Kleidungsstücken, Leibweißzeug und Schmuck, besteht:
1. in einem Wohnhause samt Zubehör ...- gelegen in Vöhl in der Ackerreihe, neben Salomon Kugelmann und Selig Stern; und
2. in baarem Gelde, in Geschäft aus Ständen, in einem Vorrathe von Seife und Lichter, Geschäfts-Utensilien, in Hausmobilien, Bettung und Weißzeug, und in Früchten, alles zu-sammen im Werthe von Zweitausend fünfzig Gulden.
Indes erklärte die Braut, dass sie die vorstehenden Angaben des Bräutigams bezüglich seines
gegenwärtigen Vermögensstandes als richtig anerkenne.

Dritter Artikel
Das gegenwärtige Vermögen der Braut außer ihren Kleidungsstücken, Leibweißzeug und Schmuck, besteht:
1. in verschiedenen zu einer Hausküchen-Einrichtung gehörigen Gegenständen, Bettung und Weißzeug, zusammen im Werthe von Vierhundert ein und fünfzig Gulden, und
2. in fünfhundert Gulden baarem Gelde.
Indes erklärte der Bräutigam, daß er im Besitz des baaren Geldes sowie in jenem des Mobiliareffeckten im vor angegebenen Werthe sich bereits befinde.

Vierter Artikel
Ueber jedes weitere Beibringen der künftigen Ehegatten soll, wenn es nicht durch eine oeffentliche Urkunde feststeht, in den ersten drei Monaten des jeweiligen Anfalls ein Verzeichnis gemacht von beiden Theilen unterzeichnet und dem Ehevertrag beigelegt werden.

Fünfter Artikel
Bei Auflösung der Ehe soll jeder Ehegatte seine alsdann vorräthigen Kleidungsstücke, Leibweißzeug und Schmuck überhaupt die ihm zum persönlichen Gebrauche dienenden Gegenständen dieser Art als Ersatz für die dermalen eingebrachten vor aller Theilung erhalten.

Sechster Artikel
Der Frau und ihren Erben bleibt das Recht auf die Gütergemeinschaft der Errungenschaft bei Auflösung der Ehe zu verzichten und ist dieselbe und ihren Erben im Falle einer solchen Verzichtleistung befugt das sämtliche Vermögen der Frau frei von allen während
der Ehe entstandenen Schulden zurückzunehmen und sich so mit durch den Verzicht auf die Errungenschaft von allen in der Ehe entstandenen Schulden zu befreien.

Siebenter Artikel
Die künftigen Ehegatten treffen für den Fall ihres Ablebens hiermit folgende Verfügung unter dem Titel einer Schenkung unter Lebenden.
Wenn bei Auflösung der Ehe kein ..................... aus derselben am Leben ist, dann soll der Überlebende Ehegatte, Mann oder Frau, das sämtliche Vermögen des verstorbenen Ehegatten im Eigenthum behalten.

Worüber gegenwärtige Urkunde zu Freilaubersheim in
dem Hause des Herrn Bürgermeisters heute den dreizehnten Februar achtzehnhundert vier und fünfzig aufgenommen wurde in Beisein des Herrn Philipp Wehr, Bürgermeister und Hrn Philipp Jacob Wirth, Ackermann, beide in Freilaubersheim wohnhaft, Zeugen welche mit Hrn
Salomon Liebmann, Dslle Philippina Brück und dem Notar nach Verlesung unterzeichneten

Auf dem Original sind unterzeichnet: Philippina Brück, Salomon Liebmann, Wehr, Philipp Jacob Wirth und Guerdan ................. zu Bingen den fünfzehnten Februar 1854,
sol. r.c. 5. erhalten ............... Gulden zwanzigvier Kreuzer
gezeichnet Eger

Für richtige Ausfertigung
der großherzogliche Notar

                       Guerdan (Unterschrift)

Im namentlichen Verzeichnis sämmtlicher Gewerbesteuerpflichtigen für das Jahr 1854 wird er aufgeführt. Sein Gewerbe: Seifensieder, Aschensammler, Spinnereikrämer
15. Mai: Das Großh. Hess. Kreisamt Vöhl schickt Heimathscheine Liebmanns und seiner Frau an den Bürgermeister, mit dem Bemerken, dass gegen den Aufenthalt der Liebmanns nichts mehr spreche. Der Polizeidiener Nupp hatte vorher Anzeige gegen Salomon Liebmann wegen unerlaubter Beherbergung erstattet.
18. Mai: Das Gesinde-Register verzeichnet: "Salomon Liebmann aus Oppenheim mit Frau"; unter der Rubrik "dienen bei" heißt es: Gemeinde Vöhl - selbstständig" (!); Beruf: Seifensieder
6. August: Salomon Liebmann wird in die Vöhler Ortsbürgerliste aufgenommen; als Geburtsort ist dort Oppenheim, als Geb.-datum der 2.4.1816 notiert; sein Beruf: Seifensieder.


Dienstboten bei Salomon Liebmann sind laut diesem Register:
28. Dez.-? Emile (!) Brück aus Fürfeld als "Macht"
16.11.1858- 12.11.1859 Caroline Retberg aus Waldeck als Magt
4.10.1859- ? Katharina Bonäcker von Buchenberg als Amme
12.11.1861- 17.2.1862 Margaretha Schneider von Thalitter als Magd
Martini 1862- Martini 1863 Katharina Klein von Marienhagen als Magd
21. 2.1866- 12.11.1867 Katharina Schluckebier, Basdorf, als Magd (unter "Bemerkungen" ist notiert: "geht nach Neukirchen")
12.6.1867- ? Louise Carl als Magt

1855
Er gehört zur höchstbesteuerten Hälfte der Einwohner
Friedrich Schäfer beschwert sich beim Bürgermeister über seinen Nachbarn Salomon Liebmann, der schon einige Jahre vorher einen Abtritt und einen Abgussstein aus seiner Küche auf Friedrich Schäfers Grund und Boden gebaut habe, beide befänden sich in dem engen Zwischenraum zwischen den beiden Häusern. Ebendort habe Liebmann auch eine "Mistestätte angelecht", und die ganze Nässe komme nun in seine und Peter Schäfers "Ställe und Bewohnung".
Ein Taxationsprotocol erwähnt, dass die Gemeinde einen Grabgarten neben Salomon Liebmann und Peter Schäfer hat schätzen lassen.

1856
Im Januar beantragt Liebmann bei der Gemeinde einen Wohnhausanbau; ein betroffener Nachbar ist Friedrich Schäfer.

1857

Geschehen                                 Vöhl den 22 ten Mai 1857
Betreff:
Ehevertrag
zwischen
Salomon Liebmann zu Vöhl und
Regina Feist zu Sprendlingen Kreis Alzei

Es erschienen vor unterzeichnetem Vorsteher des Großherzoglichen Ortsgerichts Vöhl Salomon Liebmann und Regina Feist und erklärten:

Zwischen Salomon Liebmann und Regina Feist sey folgender Ehevertrag unter Zustimmung der Braut Eltern verabredet worden:

1. Es wollen sich beide Verlobte zur Ehe nehmen und dieselbe demnächst durch kirchliche Trauung vollziehen lassen.

2. Ihren Wohnsitz nehmen die jungen Eheleute in dem Hause des Bräutigams zu Vöhl

3. Die Braut wendet in die Ehe ein: 900 fg. Schreibe Neun Hundert Gulden
         a) an Brautgabe, welche ihr die Eltern mitzugeben verspricht, wie auch nach der
             Braut Eltern Tod ihr noch zukommendes Vermögen.

             (Handschriftl. Anmerkungen, z.T. in anderer Schrift, vielleicht nachher geschehen)

                              Bestätigt in Bezug auf den Bräutigam
                                                 Vöhl 23 Juni 1857
                                                 Großherzogliches Landgericht
                                                          Herrmann (?)
         b) an sonstigem eigenen Vermögen, Nichts

4. Der Bräutigam wendet dagegen ein: sein sämtliches Vermögen, welches ihm zustet (!)
         a) an Vermögen, welches im .... mitzugeben verspricht (gestrichen)
         b) an sonstigem eigenen Vermögen Nichts

5. Sollte diese Ehe durch den Tod aufgelößt werden, ohne daß Kinder aus derselben vorhanden sind, so ist verabredet:
         a) wenn der jetzige Bräutigam vor der Braut verstirbt, so soll die Braut ihr eingebrachtes              Vermögen und noch ein Kindstheil erhalten wen das Kind erster Ehe noch am Leben ist.              Ist dasselbe aber verstorben so soll dieselbe alleinige Erbe sein, und werden.
         b) wenn die jetzige Braut vor dem Bräutigam kinderlos verstirbt, so soll der Bräutigam der              Braut sämtliches Vermögen erben.
Die Eltern der Braut verzichten in diesem Falle auf den Ihnen zu kommenden Pflichttheil.

Vorgelesen genämigt und unterschrieben

Unterschriften: S. Liebmann, Regina Feist, Jacob Feist, Johana Feist

Zur Beglaubigung
Vöhl den 22 ten Mai 1857,
Der Vorsteher des
Großherzoglichen Orts-
gerichths Vöhl
Löwenstein
Zur Beglaubigung von Jacob,
Johanna und Regina Feist
in Sprendlingen
Sprendlingen den 2. Juni
Großf. Bürgermeisterei
Sprendlingen
Hirschmann.

In Bezug auf die zwischen dem Salomon Liebmann zu Vöhl und der Regina Feist zu Sprendlingen beabsichtigten Ehe beantworte ich Unterzeichneter nachstehende Fragen pflichtmäßig wie folgt:

Frage 1: Wie alt ist der Bräutigam, wie alt die Braut?
Antwort: Ersterer 41                                       Letztere 24 Jahre

Frage 2. Wie heißen die Eltern der Verlobten; leben sie noch oder sind sie verstorben?
Antwort: Der Name des Vaters des Bräutigams ist Emanuel Liebmann
             Der Name der Mutter Johannette Salomon sind beide Tod (!)
             Der Vater der Braut heißt Jacob Feist
             die Mutter Johanna Neuman sind beide noch am Leben

Frage 3. Stehen die Verlobten, oder Einer von ihnen unter Vormundschaft und wer ist der Vormund?
Antwort: Nein

Frage 4. War einer der Verlobten schon einmal verheirathet?
Antwort: Ja der Bräutigam

Frage 5. Sind Kinder aus einer früheren Ehe Eines der Verlobten vorhanden und wie viele?
             Ja Eins
Wie alt sind diese Kinder und sind sie mit einem Curator versehen?
Antwort: Ja 2 Jahr alt

Vöhl den 22 ten Mai 1857
                      Der Vorsteher des Großherzoglichen Ortsgerichts Vöhl
                                             Löwenstein

Dem Salomon Liebmann dahier wird hierdurch bescheinigt, daß zum Zwecke seiner Verehelichung mit Regina Feist von Sprendlingen Kreises Alzei in dem 18. Mai d. J. der erforderliche Heirathschein ertheilt worden ist.
Vöhl am 20 Juni 1857
Großherzogliches Kreisamt Vöhl

Unterschrift (Pfuge?)

Liebmann hatte 1857 bei folgenden Personen Schulden [4]:

Schulden
Namen der Gläubiger

...
No.
  Gulden Kreuzer
1 Heinzerling, Apotheker, Vöhl 22 43
2 Heinzerling, Kaufmann, Vöhl 3 -
3 Israelit. Gemeinde Vöhl 15 30
4 ... , Frankfurt 9 -
5 Müller Harseim (?), Alraft 5 -
6 Mildenberg, Simon, Vöhl 1 30
7 Moses Schaumburg, das. 1 -
8 Michel Mildenberg, das. 2 12
9 Joseph Kugelmann, das. 1 45
10 Ruben Rothschild, das. 8 45
11 Blumenthal, Rennerthausen (?) 2 20
12 Morell u. Lamp. zu Friedberg 5 10
13 Math. Schloß (?), Kaufmann zu Frankfurt 28 -
14 Windecker, Kaufmann, Gießen 32 -
15 Bauermeister, Fabrikant, Starlshausen 24 30
16 Schönhof, Schuhmacher, Vöhl 2 46
17 Emilie Brück, Türfeld 10 -
    175 11
18 Daum, Schneider, Vöhl 1 -
19 Frankenthal, Vöhl 1 10
 
Summa
177 21
  Auftrag:    
20 Friedrich Berges in Dorfitter 56 45
 
Hauptsumme
234 6

Dem standen folgende Ausstände Salomon Liebmanns und Regina Feists gegenüber:

lfd.
Nr.
Namen der Schuldner Mann Frau Gemein..
    fg kr fg kr fg kr
1 Jakob Vöhl in Frankenberg         10 30
2 Meier, Meierhof, Medebach         1 45
3 Heinrich Schütz, Minden         21 -
4 Albert Neumaier, Adorf         33 15
5 Selig Schafte, Naumburg         1 45
6 Gebrüder Linbert, Wolfhagen         30 27
7 W. Walschmitt, Sachsenhausen         25 9 1/4
8 Richard Sigmund, Wolfhagen
        26 46 1/2
9 S. Lewison, Wolfh.         21 -
10 Is. Katzenstein, Marienhagen         - 52 1/2
11 Heinzerling, Apotheker, Vöhl         1 45
12 M. G....nhei...er, Altlotheim         2 56 3/4
13 Emmerich, Sachsenhausen         - 30
14 Israeli. Gemeinde Vöhl         27 25
15 David Adler, Frankfurt         28 42
16 Regierungsrath Fuhr, Vöhl         3 30
17 Pfarrer Schulze, Fürstenberg         4 9 1/2
18 Wilhelm Figge, Sudeck         5 15
19 Wilhelm Prinz, Vöhl         15 33 1/2
20 Heinrich Schmale, Vöhl         8 -
21 Faitor Mus, Hütte zu Berig         3 12 1/2
22 Simon Mildenberg, Vöhl         - 5
23 Bauaufseher Blöcher, Herzhausen         1 8
24 Moses Schaumburg         10 27 1/2
25 Georg Prinz, Höringhausen
        1 6
26 Förster Klipstein, Niederorke         - 40
27 Ueberhorst, Dorfitter         - 48
28 Pfarrer Fritz, Kirchlotheim         3 35 1/2
29 Joh. Brüne, Bringhausen         5 18
30 Christian Brüne, Giflitz         5 10 1/2
31 Wilhelm Höhle, Berig         5 29 1/4
32 Wundarzt Schneider, Marienhag         3 30
33 Wittib Höhle, Berig
        5 29 1/4
34 Lehrer Vögler, Obernburg         1 45
35 Gering, Kaufm., Naumburg         21 14
36 Wilh. Brüne, Bringhausen         10 40 1/2
37 Wilh. Hillemann, Kirchlothm         - 54
38 Schreiner Höhle, Basdorf         - 25
39 Weinreich, Stechner (J?), Bringhsn.         1 47
40 Mütze, Basdorf         - 10 1/2
41 Heinrich Höhle, Basdorf         - 27
42 Lehrer Henkel, Vöhl         - 36 1/2
43 Daniel Schrifner, Dorfitter         - 20
44 Hermann, Heinze Vöhl         - 5
45 Heinrich Nagel, Basdorf         - 6
46 Adam Scherf, Vöhl         2 38 1/4
47 Salomon Bär, das.         5 13
48 Schneider, Daume (?), das.         1 41
49 Berges, Müller Dorfitter         37 57
50 Best, Friedrich, das.         - 7
51 Friedr. Langendorf, Obernburg         - 25
52 Zimmermann, Christian, Vöhl         - 16 1/2
53 Baiemann (oder Beinmann?), Wagner, Vöhl         - 16 1/2
54 Jakob Meisner, Vöhl         1 19
55 Ascher Rothschild das.         25 11 1/4
56 Pfarrer Te..rag das.         1 10
57 Bürgermeister Löwenstein das.         - 24
58 Joseph Kugelmann das.         1 18
59 Christ. Schluckebier, Basdorf         - 24
60 Thierarzt Hartmann, Marienhag         - 12
61 Hermann Müller, Vöhl         - 7
62 Ruben Rothschild das.         31 28
63 Mittler, Thalitter         37 45 3/4
64 Salomon Bär, Vöhl         - 9
65 Klein, Dorfitter         - 5
66 Friedrich Berges, das.         10 30
67 Friedrich Zwick (?), Basdorf         - 4
 
Summa =
        528 36 1/2

1858
Liebmann erhält die gemeindliche Erlaubnis zum Handel mit Seife und Öl.
Er erhält am 3. März 1858 eine Konzession als Seifenhändler. [5]

1864
Nach einem Häuserverzeichnis zur Volkszählung hat sein Haus die Nr. 25. Es handelt sich wohl um das Grundstück, das heute die Bezeichnung Arolser Str. 21 trägt. Das Liebmannsche Haus soll zu einem nicht bekannten Zeitpunkt abgebrannt sein. Das heutige Haus auf dem besagten Grundstück wurde dann errichtet.
In einem Faszikel mit der Mobiliarversteigerung des Hermann Prinz aus Vöhl gibt es eine undatierte Liste, die im selben Zusammenhang stehen könnte und wo vermerkt ist, dass Salomon Liebmann einen Gegenstand erworben und 5 fg 50 kr bezahlt hat.

1877
Nach der Steuerliste der Vöhler Juden zahlt er eine Normalsteuer von 1,48 Mark und einen Beitrag für 6 "Ziele" von 13,26 Mark [6], damit gehört er zum "unteren jüdischen Mittelstand".

1878
Er besitzt nach dem Vöhler "Rezeß" von 1878 "Auf dem Krahm" 37 a 10 qm; außerdem Hofraum im Dorf von 147 qm. Seine darauf fallende Grundsteuer beträgt 0,86 M.

1881
Er zeigt beim Standesamt am 2. Juni den Tod von Salomon Baer an.

1883-1889
In einem Auszug aus der Gewerbesteuer-Rolle des Kreises Frankenberg heißt es, dass Salomon Liebmann in der Steuerklasse B I sei, weiter heißt es dort: Gewerbe: Seifensieder, Handel mit S..... und Kurzwaren; Umfang des Betriebs: gering; monatl. Steuersatz: 0,50 M; Bemerkungen: abgemacht d. 14.X.86 [7]

1888
Er wohnt in Offenbach.

1890
In einem Schreiben des Amts- an das Ortsgericht Vöhl heißt es, dass die Firma S. Liebmann, Inhaber Salomon Liebmann, erloschen ist und das Ortsgericht den Aufenthaltsort der Inhaber oder Erben feststellen soll.


[1] Minna Baer, Ehefrau des Lehrers Salomon Baer, ist eine geborene Liebmann. Da es einige Verbindungen zwischen Baers und Liebmanns gibt (z.B. Vormundschaft Baers für Emanuel Liebmann; Salomon Liebmann meldet Salomon Baers Tod bei der Gemeinde) ist eine Verwandtschaft zu unterstellen. Altersmäßig könnten sie Geschwister sein.
[2] Bezüglich Hermanns gibt es einige Unklarheiten. Im Anhang zum Ehevertrag zwischen Salomon Liebmann und Regina Feist, wird nur Emanuel genannt und als Kind aus erster Ehe Salomons bezeichnet. Wenn Hermann - wie aus Salomons Brief aus dem Jahre 1888 zu schließen ist - 1866 geheiratet hat, muss er viel älter als Emanuel sein und aus einer früheren Ehe stammen, wenn er kein uneheliches Kind ist.
[3] Während die Ehen Salomon Liebmanns mit Philippina Brück und Regina Feist durch Ehevertrag dokumentiert sind, gibt es über die Eheschließung mit Rosa Ruthenburg keine weiteren Anhaltspunkte als die Todesurkunde Rosas.
[4] Eine Aufstellung der Schulden und Außenstände wurde im Zusammenhang mit der Eheschließung von Salomon Liebmann und Regina Feist erarbeitet.
[5] Möglicherweise ist mit Beidem dasselbe gemeint.
[6] Dies bedeutet, dass er den Beitrag in 6 gleichen Raten pro Jahr zu zahlen hat.
[7] Unklar ist, ob an diesem Tag Liebmann Vöhl verließ oder der Eintrag erfolgte.