geb. 1803 in Altenlotheim
Ehefrau:
Rosina, geb. Arbine (geb. um 1820 oder früher)
Kinder:
Sarina (geb. 1837)
Jacob (geb. 1838) [1]
Beruf:
Lehrer
Wohnung:
Mittelgasse (in der Synagoge, in der sich zu der Zeit auch
die Schule befindet)
1810- 1830
David Schönhof wird in Korbach erwähnt. Wahrscheinlich ist
er also wohl schon mit seinen Eltern von Altenlotheim dort hin gezogen.
1830- 1835
Schönhof unterrichtet während dieser Jahre - allerdings wohl
nicht kontinuierlich - die jüdischen Kinder in Vöhl.
1835
Die jüdische Gemeinde, möglicherweise Schönhof selbst,
schreibt in einem Brief an den Vöhler Kreisrath, man wolle Schönhof
als festangestellten Lehrer für die jüdischen Kinder haben.
Den Lohn von 200 Gulden will man durch Schulgeld und allgemeine Abgaben
der jüdischen Gemeinde bezahlen.
Der Vertrag wird am 16. Februar unterzeichnet, und zwar von allen 20
Gemeindemitgliedern, davon unterschreiben 2 in hebräischen Zeichen.
Einstellungsvertrag Lehrer David Schönhof
Zwischen den Vorstehern der hiesigen israelitischen Religionsgemeinde,
Selig Stern und Joseph Kugelmann dahier einer - und dem mosaischen
Schulkandidaten David Schönhof von Altenlotheim andererseits ist
heute folgende Uebereinkunft verabredet und beschlossen worden.
§ 1. Die hiesige israelitische Gemeinde nimmt befugten David Schönhof
definitiv als Elementar- und Religionslehrer auf und errichtet durch
dessen Aufnahme eine eigene öffentliche Elementarschule.
§ 2. David Schönhof macht sich verbindlich, diese Schule nach den
Bestimmungen der Gr. Schulordnung und den Landesgesetzen einzurichten,
den darin vorgeschriebenen Unterricht zu ertheilen und sich stets
nach Kräften zu bemühen, die Kinder der hiesigen Israeliten in religiöser
und bürgerlicher Hinsicht zu guten brauchbaren Menschen zu erziehen;
sowie
§ 3. Die Function des Vorbeters bey dem Gottesdienst zu versehen,
denselben zu ordnen und zu leiten und stets dahier zu wirken, daß
solcher mit der ihm gebührenden Würde und Feyerlichkeit gehalten
werde.
§ 4. Die Gemeinde macht sich verbindlich, ihrem Lehrer und Vorbeter
D. Schönhof einen fixen jährlichen Gehalt von zwey hundert Gulden,
in vierteljährigen Raten von fünfzig Gulden, durch ihren Gemeindevorsteher,
in laufender Münze auszahlen zu lassen und sichert ihm folgende
Nebengefälle zu:
1.) Von jedem die Schule besuchenden Kinde an jedem Neumondstag
4 ½ x sogenannte Neumondsgeld;
2.) Von jedem Individuum, welches an einen Sabbath- oder Festtag,
an welchem aus zwey Gesetzrollen vorgelesen wird, zur Thora aufgeht,
fünf Kreuzer;
3.) Am Schlußfeste des Pessa- Pfüngst- und Lauberhüttenfestes, von
jedem männlichen Individuum der Gemeinde für den Segen fünf Kreuzer.
4.) Von denjenigen beyden Individuum welchen am Freudenfeste das
erste Capitel und das letzte aus der Thora vorgelesen wird, dreißig
Kreuzer;
5.) Von einem Bräutigam, am ersten Sabbath nach der Verlobung, den
Sabbath vor und nach der Hochzeit für den Segenspruch, jedesmal
dreysig Kreuzer;
6.) für den Segen für eine Wöchnerin am ersten und letzten Sabbath
des Wochenbetts jedesmal zehn Kreuzer
7.) Fürs Vorlesen des Buch’s Esther am Hamanfeste fünf und vierzig
Kreuzer,
8.) fürs Blasen der Posaune am Neujahrsfeste ein Gulden dreysig
Kreuzer.
§ 5.
9. Die Gemeinde übergibt ihrem Lehrer David Schönhof die in dem
Synagogen=Gebäude befindliche Wohnung, mit allem was dazu gehört
für sich und seiner Familie zum Lebenslänglichen freyen Gebrauch,
ohne eine Vergüthung an Miethe, oder sonstigen Ersatz dafür in Anspruch
nehmen zu wollen und ermächtigt denselben, sich solche, nach eigenen
Gefallen, auf Kosten der Gemeinde in Stand setzen zu lassen.
§ 6. Diese Uebereinkunft soll Gr. Kreisamt zur Genehmigung vorgelegt
und hochdasselbe um Erwirkung eines Landesherrlichen Decrets, für
David Schönhof geziemend gebeten werden,und bey Behändigung desselben
dieser Contract ins Leben treten.
§ 7. Zu mehrerer Urkunde wurde dieses Instrument in duplo ausgefertigt,
von beyden Theilen eigenhändig unterschrieben und sofort jedem das
gleichlautende Original behändigt.
So beschlossen Vöhl d. 16. Febr. 1835 Esxp..?. wird noch bemerkt,
daß Schönhof von Entrichtung eines Beytrags zu den jüdischen Communalbedürfnissen
auf immer befreit seyn soll.
Die Vorsteher:
Seelig Stern
Joseph Kugelmann
Auscher Rothschild
Moses Schaumburg
Behr Katzenstein
Ruben Rothschild
Joseph Blum (hebr. Schriftzeichen)
Meyer Miltenberg (kann kaum schreiben)
Selig Schönhof
Salomon Kugelmann
Simon (vielleicht Katzenstein)
Simon Kugelmann
Isack K(r?)atzenstein (alt)
Simon Kratzenstein (schreibt schlecht)
Heinemann Kratzenstein
Löb Kilsheim (in hebr. Schriftzeichen)
Israel Löbenstern
Leser Mehrgeld
Herz Keiser
Schönhof |
1836
Der Schulrat schreibt an das hessen- darmstädtische Ministerium
des Innern und der Justiz, dass man Schönhof erst prüfen wolle,
bevor man die definitive Anstellung akzeptiere. Im August kommt die
Ernennungsurkunde, im Dezember erfolgt die Anstellung.
1837
Der Vertrag vom 16. Februar 1835 wird bestätigt.
1840
Laut "Verzeichniß des Salzbedarfs der Bürgermeisterei
Vöhl - Gemeinde Vöhl nach Maasgabe der Seelenzahl und des
Viehstandes vom Jahr 1840" gehören zu Haushalt und Besitz
von "Lehrer" Schönhof:
3 Personen über 8 Jahre,
2 Person unter 8 Jahre,
0 Pferde,
0 Ochsen, Kühe und Rinder,
1 Schaafe, Ziegen und Schweine
Die Nachbarschaft der Namen in dieser Liste macht es wahrscheinlich,
dass er in der Synagoge in der Mittelgasse wohnt, in der sich zu diesem
Zeitpunkt auch die Schule befindet.
1841
Schönhof fordert den Kreisrath auf, den jüdischen Gemeindevorstand
zu veranlassen, die Schulstube im Winter ausreichend zu heizen. Der
vor mehreren Jahren dafür vereinbarte Preis reiche wegen gestiegener
Holzpreise nicht mehr aus, und der israelitische Vorstand wolle nicht
mehr geben.
1859
Er hält sich in Heppenheim auf.
[1] Zwischen der Geburt der beiden
Kinder liegen nur ca. 6 Monate. Möglicherweise ist bei dem Verzeichnis
der Militärdienstpflichtigen, aus dem das Geburtsdatum Jacobs entnommen
ist, ein Fehler geschehen.
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