David Schönhof

geb. 1803 in Altenlotheim

Ehefrau:
Rosina, geb. Arbine (geb. um 1820 oder früher)

Kinder:
Sarina (geb. 1837)
Jacob (geb. 1838) [1]

Beruf:
Lehrer

Wohnung:
Mittelgasse (in der Synagoge, in der sich zu der Zeit auch die Schule befindet)


1810- 1830
David Schönhof wird in Korbach erwähnt. Wahrscheinlich ist er also wohl schon mit seinen Eltern von Altenlotheim dort hin gezogen.

1830- 1835
Schönhof unterrichtet während dieser Jahre - allerdings wohl nicht kontinuierlich - die jüdischen Kinder in Vöhl.

1835
Die jüdische Gemeinde, möglicherweise Schönhof selbst, schreibt in einem Brief an den Vöhler Kreisrath, man wolle Schönhof als festangestellten Lehrer für die jüdischen Kinder haben. Den Lohn von 200 Gulden will man durch Schulgeld und allgemeine Abgaben der jüdischen Gemeinde bezahlen.
Der Vertrag wird am 16. Februar unterzeichnet, und zwar von allen 20 Gemeindemitgliedern, davon unterschreiben 2 in hebräischen Zeichen.

Einstellungsvertrag Lehrer David Schönhof

Zwischen den Vorstehern der hiesigen israelitischen Religionsgemeinde, Selig Stern und Joseph Kugelmann dahier einer - und dem mosaischen Schulkandidaten David Schönhof von Altenlotheim andererseits ist heute folgende Uebereinkunft verabredet und beschlossen worden.

§ 1. Die hiesige israelitische Gemeinde nimmt befugten David Schönhof definitiv als Elementar- und Religionslehrer auf und errichtet durch dessen Aufnahme eine eigene öffentliche Elementarschule.

§ 2. David Schönhof macht sich verbindlich, diese Schule nach den Bestimmungen der Gr. Schulordnung und den Landesgesetzen einzurichten, den darin vorgeschriebenen Unterricht zu ertheilen und sich stets nach Kräften zu bemühen, die Kinder der hiesigen Israeliten in religiöser und bürgerlicher Hinsicht zu guten brauchbaren Menschen zu erziehen; sowie

§ 3. Die Function des Vorbeters bey dem Gottesdienst zu versehen, denselben zu ordnen und zu leiten und stets dahier zu wirken, daß solcher mit der ihm gebührenden Würde und Feyerlichkeit gehalten werde.

§ 4. Die Gemeinde macht sich verbindlich, ihrem Lehrer und Vorbeter D. Schönhof einen fixen jährlichen Gehalt von zwey hundert Gulden, in vierteljährigen Raten von fünfzig Gulden, durch ihren Gemeindevorsteher, in laufender Münze auszahlen zu lassen und sichert ihm folgende Nebengefälle zu:
1.) Von jedem die Schule besuchenden Kinde an jedem Neumondstag 4 ½ x sogenannte Neumondsgeld;
2.) Von jedem Individuum, welches an einen Sabbath- oder Festtag, an welchem aus zwey Gesetzrollen vorgelesen wird, zur Thora aufgeht, fünf Kreuzer;
3.) Am Schlußfeste des Pessa- Pfüngst- und Lauberhüttenfestes, von jedem männlichen Individuum der Gemeinde für den Segen fünf Kreuzer.
4.) Von denjenigen beyden Individuum welchen am Freudenfeste das erste Capitel und das letzte aus der Thora vorgelesen wird, dreißig Kreuzer;
5.) Von einem Bräutigam, am ersten Sabbath nach der Verlobung, den Sabbath vor und nach der Hochzeit für den Segenspruch, jedesmal dreysig Kreuzer;
6.) für den Segen für eine Wöchnerin am ersten und letzten Sabbath des Wochenbetts jedesmal zehn Kreuzer
7.) Fürs Vorlesen des Buch’s Esther am Hamanfeste fünf und vierzig Kreuzer,
8.) fürs Blasen der Posaune am Neujahrsfeste ein Gulden dreysig Kreuzer.

§ 5.
9. Die Gemeinde übergibt ihrem Lehrer David Schönhof die in dem Synagogen=Gebäude befindliche Wohnung, mit allem was dazu gehört für sich und seiner Familie zum Lebenslänglichen freyen Gebrauch, ohne eine Vergüthung an Miethe, oder sonstigen Ersatz dafür in Anspruch nehmen zu wollen und ermächtigt denselben, sich solche, nach eigenen Gefallen, auf Kosten der Gemeinde in Stand setzen zu lassen.

§ 6. Diese Uebereinkunft soll Gr. Kreisamt zur Genehmigung vorgelegt und hochdasselbe um Erwirkung eines Landesherrlichen Decrets, für David Schönhof geziemend gebeten werden,und bey Behändigung desselben dieser Contract ins Leben treten.

§ 7. Zu mehrerer Urkunde wurde dieses Instrument in duplo ausgefertigt, von beyden Theilen eigenhändig unterschrieben und sofort jedem das gleichlautende Original behändigt.

So beschlossen Vöhl d. 16. Febr. 1835 Esxp..?. wird noch bemerkt, daß Schönhof von Entrichtung eines Beytrags zu den jüdischen Communalbedürfnissen auf immer befreit seyn soll.

Die Vorsteher:
Seelig Stern
Joseph Kugelmann

Auscher Rothschild
Moses Schaumburg
Behr Katzenstein
Ruben Rothschild
Joseph Blum (hebr. Schriftzeichen)
Meyer Miltenberg (kann kaum schreiben)
Selig Schönhof
Salomon Kugelmann
Simon (vielleicht Katzenstein)
Simon Kugelmann
Isack K(r?)atzenstein (alt)
Simon Kratzenstein (schreibt schlecht)
Heinemann Kratzenstein
Löb Kilsheim (in hebr. Schriftzeichen)
Israel Löbenstern
Leser Mehrgeld
Herz Keiser

Schönhof

1836
Der Schulrat schreibt an das hessen- darmstädtische Ministerium des Innern und der Justiz, dass man Schönhof erst prüfen wolle, bevor man die definitive Anstellung akzeptiere. Im August kommt die Ernennungsurkunde, im Dezember erfolgt die Anstellung.

1837
Der Vertrag vom 16. Februar 1835 wird bestätigt.

1840
Laut "Verzeichniß des Salzbedarfs der Bürgermeisterei Vöhl - Gemeinde Vöhl nach Maasgabe der Seelenzahl und des Viehstandes vom Jahr 1840" gehören zu Haushalt und Besitz von "Lehrer" Schönhof:
3 Personen über 8 Jahre,
2 Person unter 8 Jahre,
0 Pferde,
0 Ochsen, Kühe und Rinder,
1 Schaafe, Ziegen und Schweine
Die Nachbarschaft der Namen in dieser Liste macht es wahrscheinlich, dass er in der Synagoge in der Mittelgasse wohnt, in der sich zu diesem Zeitpunkt auch die Schule befindet.

1841
Schönhof fordert den Kreisrath auf, den jüdischen Gemeindevorstand zu veranlassen, die Schulstube im Winter ausreichend zu heizen. Der vor mehreren Jahren dafür vereinbarte Preis reiche wegen gestiegener Holzpreise nicht mehr aus, und der israelitische Vorstand wolle nicht mehr geben.

1859
Er hält sich in Heppenheim auf.


[1] Zwischen der Geburt der beiden Kinder liegen nur ca. 6 Monate. Möglicherweise ist bei dem Verzeichnis der Militärdienstpflichtigen, aus dem das Geburtsdatum Jacobs entnommen ist, ein Fehler geschehen.