Judenlehrer Schwarz

1832
Ausweislich der jährlichen Übersichten des Landrats des Kreises Vöhl an die Regierung in Gießen wird der Judenlehrer Schwarz zu einer Geldstrafe von 45 Kreuzern bestraft, weil er in der Synagoge laut lachte und sich unanständig betrug. Der jüdische Vorstand in Vöhl hatte dies Verhalten zur Anzeige gebracht. Die Untersuchungskosten wurden mit 1,12 Gulden beziffert.