1832
Ausweislich der jährlichen Übersichten des Landrats des Kreises
Vöhl an die Regierung in Gießen wird der Judenlehrer Schwarz
zu einer Geldstrafe von 45 Kreuzern bestraft, weil er in der Synagoge
laut lachte und sich unanständig betrug. Der jüdische Vorstand
in Vöhl hatte dies Verhalten zur Anzeige gebracht. Die Untersuchungskosten
wurden mit 1,12 Gulden beziffert.