Waldeckische Landeszeitung, 17.02.2017, ©Lutz Benseler
? Sind die Flüchtlinge nur oberflächlich und unter großem Zeitdruck angehört worden?
Tatsächlich ist es in Offenbach zwischen September und Oktober 2016 mehrfach zu Problemen gekommen, räumt das BAMF ein. „Hintergrund war der Anspruch, möglichst vielen Flüchtenden schnellstmöglich ein Asylverfahren zu ermöglichen. Nicht alles verlief in diesen Zeiten reibungsfrei. Diese Startprobleme sind beseitigt“, sagt eine Sprecherin der Behörde. Eine Anhörung dauere so lange, wie es nötig sei für den Schutzsuchenden, seine individuellen Fluchtgründe ausführlich darzulegen und genau so lange, wie es notwendig sei, dass die Mitarbeiter die Gründe nachvollziehen und zu einem rechtsgültigen Bescheid umsetzen könnten. „Es gibt keinen Zeitdruck.“
? Haben die Flüchtlinge teils mehrere Tage auf ihre Anhörung warten müssen?
Nein, sagt die Sprecherin. Die Anzahl der Ladungen sei abhängig von der Anzahl der anwesenden Anhörer und von den jeweiligen Herkunftsländern, die zur Anhörung vorgesehen seien. In der Regel könnten alle am entsprechenden Tag angehört werden. In Einzelfällen sei es möglich, dass jemand geladen werde, die vorhergehende Anhörung aber so viel Zeit in Anspruch nehme, dass diese dann an dem Tag nicht mehr stattfinde. Dabei handele es sich aber um Einzelfälle. Zudem würden Personengruppen wie Schwangere oder Kranke immer vorrangig behandelt.
? Sind die Flüchtlinge von fachfremdem Personal, das von anderen Behörden abgezogen worden ist, angehört worden?
Im Rahmen des Rückstandsabbaus wurden Mitarbeiter befristet eingestellt oder aus anderen Behörden abgeordnet, bestätigt das BAMF. Alle hätte die ausgeschriebenen Qualifikationen, wie beispielsweise einen abgeschlossenen Studiengang, mitgebracht. Sie seien zudem durch eine mehrwöchige Schulung qualifiziert und in einer intensiven Weiterbildung vor Ort zusätzlich ausgebildet worden. Durch Besprechungen, Schulungen, einem Mentorenprinzip werde zudem gewährleistet, dass die Arbeitsweise aller Mitarbeiter einheitlich und auf fachlich aktuellem Stand bleibe.
? Betroffene berichteten, dass ihnen Dokumente nicht in der richtigen Sprache ausgehändigt worden seien. Trifft das zu?
Fälle, bei denen falsche Formulare ausgehändigt wurden, seien in beiden Dienststellen nicht angemerkt worden und demnach nicht bekannt. „Hier würden wir um eine entsprechende Meldung vor Ort bitten, sollte so etwas vorkommen“, so die Sprecherin. Zudem finde im Anhörungszentrum keine Antragstellung statt, außer dem Anhörungsprotokoll gebe es keine weiteren Formulare.
? Sind die Einladungen zu den Anhörungen nur mit zwei bis drei Tagen Vorlauf versandt worden?
Zur Anhörung werde in der Regel mit einem Mindestvorlauf von sieben Tagen geladen. Antragsteller sollten, je nach Postzustellung, eine Ladung vier bis fünf Tage vor ihrer Anhörung erhalten. In der Außenstelle Neustadt würde grundsätzlich mit einem Vorlauf von zwei Wochen eingeladen. Auf Anfrage, etwa von Rechtsanwälten oder Jugendämtern, würden auch individuelle Termine vereinbart.