Mittwoch, 11. März 2026, Waldeckische Landeszeitung / Lokales
Rechte für Frauen lange erkämpft
Ruth Piro-Klein hält spannenden Vortrag in der Vöhler Synagoge
Vöhl – Über ein Bankkonto verfügen, Arbeitsverhältnisse aufnehmen und beenden dürfen und wählen gehen zu können – das ist für die heutigen Frauen selbstverständlich. Dass das keineswegs schon immer so war, daran erinnerte Ruth Piro-Klein am Sonntag zum Internationalen Frauentag in ihrem spannenden Vortrag in der ehemaligen Synagoge in Vöhl. Es war stellenweise sehr ernüchternd zu verfolgen, wie viel Zeit verging, bis Frauenrechte Gesetz und schließlich Wirklichkeit wurden.
Schon 1858 streikten die ersten Frauen in den USA für bessere Arbeitsbedingungen und „gleiche Löhne für gleiche Arbeit“. Sie fanden international Nachahmerinnen, und auch die politische Teilhabe rückte ins Blickfeld.
Nach langwieriger Vorarbeit brachte in Deutschland der SPD-Vorsitzende August Bebel 1895 einen Gesetzentwurf zum Frauenwahlrecht in den Reichstag ein, der auf Spott und Ablehnung stieß. Damals war die allgemeine Ansicht, das weibliche Gehirn sei für Politik ungeeignet, und Frauen hätten ohnehin „kein Interesse an öffentlichen Ämtern“.
In den Folgejahren nahm die Frauenbewegung Fahrt auf, wichtige Akteurinnen waren Clara Zetkin, Rosa Luxemburg und Marie Juchaz. Aber erst Ende 1918 wurde das aktive und passive Frauenwahlrecht in Deutschland Gesetz, und bei den Wahlen im Januar 1919 erhielten 37 Frauen auf Anhieb ein Mandat für die Weimarer Nationalversammlung.
Neue Ziele waren nun unter anderem auch die gesellschaftliche Gleichberechtigung, Schulspeisungen, Senkung der Lebensmittelpreise und ein legaler Schwangerschaftsabbruch. Der Nationalsozialismus (1933–1945) brachte auch hier riesige Rückschritte.
Piro-Klein warnte auch mit Bezug auf aktuelle politische Bewegungen, „wie hauchdünn und gefährdet Frauenrechte sind“. Die Nationalsozialisten legten Frauen hauptsächlich auf eine dienende Mutterrolle fest und verbannten sie aus Parlamenten und Führungspositionen im öffentlichen Dienst.
Dieses Frauenbild bestand nach 1945 fort: „Ohne Mann war die Frau gar nichts“, bemerkte Piro-Klein. Umso beeindruckender war ihre Schilderung des Kampfs der Kasseler Juristin Elisabeth Selbert um den Artikel 2 des Grundgesetzes: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
Damit setzte sich Selbert im Parlamentarischen Rat – 61 der 65 Mitglieder waren Männer – durch und legte den Grundstein für die Gleichstellung der Frau auch in privatrechtlichen Angelegenheiten. Aber in der Realität „passierte erst einmal gar nichts“, stellte Piro-Klein fest. Erst Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu familienrechtlichen Aspekten hätten tatsächliche Rechtsänderungen angestoßen.
Ein wirkliches Umdenken in der weiter mehrheitlich männlich besetzten Regierung habe sich nur zögerlich abgezeichnet. So sei es noch 1994 zu erbitterten Diskussionen gekommen, als Bundestagspräsidentin Rita Süßmuth (erfolgreich) Frauengleichberechtigung als Staatsziel im Grundgesetz verankern wollte.
Und die zuvor gebilligte Vergewaltigung in der Ehe wurde erst 1997 eine Straftat. Piro-Klein erzählte, wie sie damals als Schöffin am Landgericht beim ersten Prozess dazu mitgewirkt hatte.
Abschließend stellte die langjährige Kommunalpolitikerin Ruth Piro-Klein fest: „Der 8. März ist kein Tag der Selbstzufriedenheit.“ Auch für die Zukunft sieht sie vielfältigen Handlungsbedarf.
Eines der persönlichen Anliegen der ehemaligen Leiterin der Krankenpflegeschule in Korbach ist eine geschlechtsspezifische Medizinforschung. Außerdem erinnerte sie an die aktuellen Debatten um Schwangerschaftsabbruch, die weiter bestehende Lohnungleichheit und Fragen der Kinderbetreuung. Diese Themen bestimmten auch die Publikumsdiskussion im Anschluss an den Vortrag. ASTRID RAU
| Entwicklung der Frauenrechte in Deutschland |
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Überblick zur Entwicklung von Frauenrechten in Deutschland: 1895 August Bebel (SPD) bringt Gesetzentwurf zum Frauenwahlrecht in den Reichstag ein, er wird abgelehnt. 1918 Frauen erhalten das aktive und das passive Wahlrecht. 1921 Zweite Internationale Frauenkonferenz: 8. März ist Internationalen Frauentag. 1951 Endgültige Abschaffung der Zwangs-Ehelosigkeit für Lehrerinnen und weibliche Pflegekräfte. 1952 Einführung des Mutterschutzgesetzes. 1958 Frauen dürfen ihr eigenes Vermögen verwalten. 1958 Automatische Zugewinngemeinschaft für neu geschlossene Ehen; zuvor gehörte dem Ehemann auch der Besitz der Frau, inklusive deren Lohn. 1959 Das Letztenscheidungsrecht des Vaters bei Familienangelegenheiten und die alleinige gesetzliche Vertretung des Kindes durch den Vater wird vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. 1962 Frauen dürfen ohne Zustimmung des Ehemanns ein eigenes Bankkonto führen. 1975 Vereinte Nationen: World Women‘s Day 1977 Eherechtsreform: Die Zerrüttung der Ehe wird als Scheidungsgrund akzeptiert. Neu: Versorgungsausgleich bei Rentenansprüchen und nachehelicher Unterhalt. 1977 Erwerbstätigkeit ohne Zustimmung des Ehemannes. 1994 „Die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ wird als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen. 1997 Vergewaltigung in der Ehe wird Straftat (§ 177 StGB). RAU |
