Freitag, 31. Januar 2025, Waldeckische Landeszeitung / Lokales
Religionsfreiheit gemeinsam leben
Zehntklässler der Ederseeschule erinnern an die Opfer des Holocausts
Vöhl – Bereits zum vierten Mal haben Schülerinnen und Schüler der Ederseeschule in Herzhausen in der Vöhler Synagoge zum Jahrestag an die Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz erinnert. Jedes Jahr setzen sie hierbei einen Artikel des Grundgesetzes in den Mittelpunkt einer Präsentation. Sie spiegeln seine Bedeutung in der Gegenwart, um gleichzeitig zu zeigen, wie der Nationalsozialismus Millionen Menschen alle Rechte entzog.
Das vierte Jahr gehörte dem Artikel 4 des Grundgesetzes: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ (...)
Braucht die Freiheit des Glaubens tatsächlich einen Platz im Grundgesetz? Ist das nicht selbstverständlich? In kurzen Statements erklärten die Schülerinnen und Schüler der Klasse 10b zunächst, wie wichtig die Grundrechte, vor allem die Meinungs- und Pressefreiheit sind – und vor allem, dass man frei leben könne.
Das Recht auf Religionsfreiheit leben sie täglich gemeinsam in der Ederseeschule. Christen, Baptisten, Jesiden und Muslime stehen gemeinsam auf dem Schulhof, sind befreundet, lachen über die gleichen Witze und sind neugierig. Einschränkende Erfahrungen hat keiner der Schüler gemacht.
Den Gästen in der Synagoge erzählen sie auf einer Leinwand davon, was ihre Religionen unterscheidet. Sie alle stehen zu ihrem Glauben, den sie mehr oder weniger aktiv praktizieren.
Dem entspannten Blick auf die Gegenwart folgte ein Überblick über die Situation der Juden im Nationalsozialismus, mit all dem Schrecken der Verfolgung, den Verboten und Morden. Die Schüler erinnerten aber auch an das Schicksal politischer Gegner des Nationalsozialismus sowie an die Verfolgung von Sinti und Roma, Homosexuellen und von den Nazis bezeichneten „Asozialen“. Auch an die Gewalt gegen ausländische Häftlinge wurde erinnert.
Nein, die Freiheit des Glaubens war nicht selbstverständlich und genau deshalb erhielt sie ihren Platz im Grundgesetz. „Es war auch für mich ein spannendes Thema“, sagte Religionslehrerin Maria Burkhard, die gemeinsam mit ihrem Kollegen und Politiklehrer Olaf Berg die Schüler auf den Abend vorbereitet hatte. Zum Abschluss erzählte Karl-Heinz Stadtler, Vorsitzender des Fördervereins der Synagoge Vöhl, mit Fotografien und Beschreibungen ihrer ehemaligen Wohnhäuser die sehr persönlichen Geschichten der Juden aus Vöhl, Marienhagen und Basdorf.
BARBARA LIESE