18.2.2017, Lehrer dürfen nicht teilnehmen

Lehrer dürfen nicht teilnehmen

„Arash soll bleiben“: Mädchen und Jungen demonstrieren in der Vöhler Synagoge Solidarität mit ihrem Mitschüler, der nach Afghanistan abgeschoben werden soll. Foto: Lutz Benseler

Von Lutz Benseler

Vöhl. Das Staatliche Schulamt in Fritzlar hat Lehrern nahegelegt, nicht an einer Informationsveranstaltung über die drohende Abschiebung afghanischer Flüchtlinge in der Vöhler Synagoge teilzunehmen. Bei der Veranstaltung am vergangenen Dienstag sorgte die Maßnahme für Empörung: Von einem „Teilnahmeverbot“ war die Rede, das durch die Behörde ausgesprochen worden sei.

„Das Staatliche Schulamt als Dienstaufsichtsbehörde hat die anfragenden Lehrkräfte beraten, aber kein Teilnahmeverbot ausgesprochen“, erklärt die stellvertretende Amtsleiterin Doris Braun-Grimmelbein auf Nachfrage dieser Zeitung. Dabei seien die Lehrer auf das beamtenrechtliche Zurückhaltungsgebot hingewiesen worden: Beamte dürfen sich demnach wie alle Staatsbürger politisch betätigen und hierzu ihre Auffassung in Wort und Schrift äußern und vertreten.

Sie müssten jedoch darauf Rücksicht nehmen, dass sie dem Wohl des ganzen Volkes verpflichtet sind, so Braun-Grimmelbein. Von ihnen werde verlangt, dass sie die Grenzen beachteten, die einzuhalten seien, damit der Dienstbetrieb nicht durch politische Auseinandersetzungen nachhaltig gestört werde, die politische Neutralität der Amtsführung gewahrt bleibe und kein Vertrauensverlust in der Öffentlichkeit eintrete im Hinblick auf eine unparteiische und gerechte Amtsführung des Beamten. Für Lehrkräfte und speziell Schulleitungen bedeute dies, dass sie den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule durch ihre politische Betätigung nicht gefährden dürften.

Braun-Grimmelbein: „Da es zu diesem Erziehungsauftrag auch gehört, Rücksichtnahme auf die Empfindungen und Überzeugungen Andersdenkender zu vermitteln, dürfen sich gerade Schulleitungen in einer die Öffentlichkeit stark polarisierenden Frage wie der Aufnahme von Flüchtlingen und dem Umgang mit ausreisepflichtigen Ausländern nicht aktiv an Veranstaltungen beteiligen, in denen Entscheidungen der zuständigen Behörden als rechtswidrig und inhuman kritisiert werden.“ Durch eine solche Betätigung könnten Lehrkräfte oder Schulleitungen möglicherweise gegen ihre Dienstpflichten verstoßen.

Unterdessen hatten Grundschüler am Dienstag eigenständig eine Aktion geplant und sich für einen Klassenkameraden eingesetzt, der abgeschoben werden soll.

 
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